Zunehmend verweigern die privaten Zahnzusatz-/ Versicherungen die Erstattung berechtigter zahnärztlicher Leistungen oder stellen sie in Frage. Dabei ist zu beachten, dass gerade Privatleistungen keiner Solidargemeinschaft geschuldeten Budgetierung und Einschränkungen unterliegen und den Anspruchsberechtigten daher umfangreicher zur Verfügung stehen (müssten). Weitere allgemeinere Informationen finden Sie hier.