Private Zahnbehandlungen sind bei privaten (Zusatz-) Versicherungen, Beihilfe und ggf. durch den Arbeitgeber im versicherten Umfang erstattungsfähig. Ein Teil der Kosten wird aber von den Patienten selbst getragen werden müssen. Übersteigen die Gesundheits-Ausgaben einer Familie aber eine bestimmte Grenze, so sind diese Beträge im Rahmen von „außergewöhnlichen Belastungen“ steuerlich zu berücksichtigen. Einen Grenzrechner und weitere Informationen finden sie hier.
Besprechen Sie sich ggf. auch schon im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater, denn je nach Höhe der absehbaren außergewöhnlichen Belastungen und Ihrem zu versteuernden Einkommen kann die Geltendmachung der Behandlungskosten in einem Jahr oder verteilt für Sie vorteilhafter sein.