Private Zahnbehandlungen sind bei privaten (Zusatz-) Versicherungen, Beihilfe und ggf. durch den Arbeitgeber im versicherten Umfang erstattungsfähig. Ein Teil der Kosten wird aber von den Patienten selbst getragen werden müssen. Übersteigen die Gesundheits-Ausgaben einer Familie aber eine bestimmte Grenze, so sind diese Beträge im Rahmen von „außergewöhnlichen Belastungen“ steuerlich zu berücksichtigen. Einen Grenzrechner und weitere Informationen finden sie hier.